Ein Fall aus unseren Akten
Toyota Auris Touring Sports, Erstzulassung 2016, 175.784 km. Kalkuliert wurden 11.267,40 € Instandsetzung. Ein gleichwertiges Fahrzeug kostete 9.205 €, für den beschädigten Wagen blieben 794 € Restwert. Überwiesen werden also 8.411 €.
Wäre der Restwert bei 2.000 € angesetzt worden, blieben davon 7.205 €. Rund 1.200 € weniger, obwohl sich am Fahrzeug nichts geändert hätte. Dass es ein Totalschaden ist, stand hier außer Frage: Der Aufwand lag bei 122 % des Fahrzeugwerts, die Wiederbeschaffungsdauer bei 12 bis 14 Kalendertagen.
Was danach zu entscheiden ist
Steht der Totalschaden fest, kommen vier Fragen, und keine davon beantwortet die Versicherung für dich.
- Wrack behalten oder verkaufen
- Du darfst das Fahrzeug behalten. Dann wird der Restwert trotzdem abgezogen, weil du den Gegenwert ja noch hast. Verkaufen darfst du zum ermittelten Restwert an jeden, nicht nur an den vom Versicherer benannten Aufkäufer.
- Umsatzsteuer
- Sie wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt. Kaufst du privat ein Ersatzfahrzeug ohne ausgewiesene Steuer, bleibt es beim Nettobetrag. Deshalb steht im Gutachten, ob der Wert regel-, differenz- oder steuerneutral zu betrachten ist.
- Weiterfahren
- Ein wirtschaftlicher Totalschaden heißt nicht, dass der Wagen nicht mehr fahren darf. Verkehrssicher muss er sein; ist er das nicht, gehört das ausdrücklich ins Gutachten.
- Abmelden
- Erst abmelden, wenn klar ist, wohin das Fahrzeug geht. Eine verfrühte Abmeldung kostet Zulassungsgebühren doppelt und bringt beim Restwert nichts.
Der wunde Punkt: die Restwertbörsen
Häufig legt der Versicherer Gebote aus bundesweiten Restwertbörsen auf den Tisch. Dahinter stehen spezialisierte Aufkäufer, oft mehrere hundert Kilometer entfernt, und ob die tatsächlich abholen, steht auf einem anderen Blatt. Zumutbar ist dir nur, was auf dem allgemein zugänglichen Markt vor Ort zu erzielen ist.
Wir holen die Angebote deshalb aus dem Raum Zeitz und dem Burgenlandkreis und legen sie im Gutachten offen. Trifft ein höheres Gebot erst nach dem Verkauf ein, bindet es dich nicht mehr.
Der Abstand zur Schwelle
Wie viel Luft nach oben bleibt, hängt am Fahrzeugwert. Ein Seat Tarraco, Erstzulassung 2021, kam auf 4.737,26 € Schadenhöhe bei einem Fahrzeugwert von 34.770 €. Macht 14 % Aufwand: Die Instandsetzung wird in voller Höhe erstattet, dazu 300 € Minderwert, und der Wagen bleibt dir.
Beim Auris lag der Fahrzeugwert bei 9.205 € statt 34.770 €. Dieselbe Schadensumme hätte dort schon über der Hälfte gelegen. Nicht die Höhe des Schadens entscheidet über den Totalschaden, sondern ihr Verhältnis zum Wert des Autos.
Und selbst über der Schwelle ist nicht Schluss. Bis 30 % über dem Wiederbeschaffungswert darfst du instand setzen lassen und den Wagen behalten, bekannt als 130-Prozent-Regel. Daran hängen zwei Bedingungen: fachgerechte Ausführung nach den Vorgaben des Gutachtens und mindestens ein halbes Jahr Weiternutzung.
8.411 €
Auszahlung im dokumentierten Fall: 9.205 € Fahrzeugwert abzüglich 794 € Restwert
122 %
Aufwand beim Auris, deutlich über der Schwelle zum Totalschaden
130 %
die Grenze, bis zu der du instand setzen statt abrechnen darfst
Häufige Fragen
Muss ich das Restwertgebot der Versicherung annehmen?
Nein. Es zählt, was du auf dem regionalen Markt tatsächlich erlöst. Kommt ein höheres Gebot erst, nachdem der Wagen verkauft ist, zählt es nicht mehr.
Technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden, was ist der Unterschied?
Technisch bedeutet: eine Instandsetzung ist überhaupt nicht mehr machbar. Wirtschaftlich bedeutet: machbar wäre sie, nur rechnet sie sich nicht. In der Praxis begegnet uns fast nur der zweite Fall.
Bekomme ich die Mehrwertsteuer auf den Fahrzeugwert erstattet?
Nur soweit sie wirklich anfällt, also beim Ersatzkauf, bei dem dir Umsatzsteuer berechnet wird. Deshalb steht im Gutachten, ob der Wert regelbesteuert, differenzbesteuert oder steuerneutral anzusetzen ist.