Wenn zwei Schilderungen gegeneinanderstehen
Dann hilft keine Erinnerung weiter, sondern nur das Schadenbild. Anstoßhöhe, Verformungsrichtung und der Fremdlack des Unfallgegners ergeben zusammen den Hergang. Ist der Wagen einmal gerichtet worden, lässt sich diese Spur nicht mehr herstellen.
Für die ersten Tage heißt das: kein Werkstatttermin, keine Wäsche, kein Verwerter, solange der Schaden nicht aufgenommen ist.
Was festgehalten wird
Ein Beweissicherungsgutachten ist kürzer als ein Schadengutachten, aber an den entscheidenden Stellen genauer. Es hält den Zustand so fest, dass sich daraus später der Hergang ableiten lässt.
- Anstoßhöhe über Fahrbahn
- Gemessen, nicht geschätzt. Sie sagt, welches Fahrzeug wie hoch getroffen hat, und schließt Schilderungen aus, die dazu nicht passen.
- Richtung der Verformung
- Blech gibt in die Richtung nach, aus der die Kraft kam. Das ist der belastbarste Hinweis darauf, wer wen getroffen hat.
- Fremdlack und Abriebspuren
- Farbe des Unfallgegners auf deinem Blech ist ein Fingerabdruck. Nach der ersten Wäsche ist sie weg.
- Übersicht und Detail mit Maßstab
- Jeder Bereich zweimal: einmal im Zusammenhang, einmal nah mit angelegter Messlatte. Ohne Maßstab ist ein Foto kein Maß.
- Fahrzeugidentität und Kilometerstand
- Damit später niemand behaupten kann, es sei um ein anderes Fahrzeug oder einen anderen Zeitpunkt gegangen.
- Alt- und Vorschäden
- Auch die, die nichts mit dem Unfall zu tun haben. Wer sie verschweigt, verliert an Glaubwürdigkeit für alles Übrige.
Wie eilig es ist
Für den Anspruch selbst gilt die dreijährige Regelverjährung. Für die Beweise gilt etwas anderes: Sie verschwinden mit dem ersten Werkstatttermin, oft schon mit der ersten Wäsche. Zwischen Unfall und Beweissicherung sollten deshalb Tage liegen, keine Wochen.
Wird das Fahrzeug abgeschleppt, ist der Zeitpunkt noch enger. Auf dem Verwertungshof wird umgesetzt, gestapelt und mitunter zerlegt, bevor jemand nachfragt. Ein Anruf vor dem Abtransport spart hinterher die halbe Auseinandersetzung.
Nachweis, wenn du selbst reparierst
Bei Eigenreparatur oder freier Werkstatt mit anschließend fiktiver Abrechnung will der Versicherer zwei Dinge sehen: einen Beleg, dass der Wagen in der fraglichen Zeit nicht verkehrssicher war, und einen zweiten, dass hinterher fachgerecht gearbeitet wurde. Fehlt einer der beiden Nachweise, streicht der Versicherer den Nutzungsausfall meist ganz.
Dafür genügt eine kurze Nachbesichtigung mit Bildern. Der Aufwand liegt weit unter dem eines zweiten Vollgutachtens, und als Nachweis wird sie anerkannt.
Werkstätten und Kanzleien
Wenn Kunden einer Werkstatt aus Zeitz oder den Nachbargemeinden einen unabhängigen Nachweis brauchen, werden wir dazugeholt. Kanzleien nutzen es, weil sie für die Anspruchsdurchsetzung eine belastbare Grundlage brauchen. Auf Wunsch schicken wir das Ergebnis an alle Beteiligten.
vor der Instandsetzung
danach ist das Schadenbild nicht mehr herstellbar
Nutzungsausfall
wird bei Eigenreparatur ohne Nachweis meist gestrichen
kurze Nachschau
deutlich günstiger als ein zweites Gutachten
Häufige Fragen
Und wenn am Ende doch niemand haftet, wer zahlt dann die Beweissicherung?
Haftet die Gegenseite, bekommt ihr Versicherer die Rechnung für die Beweissicherung. Bei einer Teilschuld teilt sich das Honorar nach der Haftungsquote auf. Wie es bei dir liegt, klären wir vorab.
Warum reichen meine Handybilder nicht?
Als erste Einschätzung sind sie brauchbar, als Beweismittel selten. Was fehlt, sind Maßstab, Anstoßhöhe, geordnete Ansichten und die fachliche Einordnung. Genau daran scheitern Ansprüche vor Gericht.
Wie eilig ist das?
Sehr. Am besten, solange der Wagen noch genau dort steht, wo er nach dem Unfall zum Stehen kam. Im Stadtgebiet und in den Ortsteilen schaffen wir es meist am Tag der Meldung, spätestens am Tag darauf.